Biologischer Anbau ist gesund.
Und gesetzlich geregelt.
Als biologisch oder ökologisch dürfen nur Produkte bezeichnet werden, die nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung (Verordnung EWG Nr. 2092/91) erzeugt und kontrolliert worden sind. Die Regelungen für den Pflanzenbau enthalten Grundsätze zu Fruchtfolgegestaltung Humuswirtschaft, Pflanz- und Saatgut, Pflanzenschutz sowie Unkrautbekämpfung. Zusätzlich gibt es eine Liste der zugelassenen Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Außerdem regelt die EU-Verordnung Ablauf und Dauer der Umstellung, die Vorgehensweisen der Kontrollen sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinien.
Gesunder Boden
Zentrales Anliegen der ökologischen Landwirtschaft ist es, die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern. Der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern ist aufgrund seiner energieaufwendingen Herstellung verboten. Stattdessen werden mit organischen – möglichst hofeigenen- Düngern die Kleinstlebewesen und Mikroorganismen in der Erde gefördert. Durch schonenden Umgang mit der Humusschicht, den Anbau von Zwischenfrüchten und Gründüngung soll die Bodenstruktur und das Wasserhaltevermögen verbessert werden.
Vorbeugender Pflanzenschutz statt Pestizide
Die starke Verunkrautung, der Anstieg von Pflanzenkrankheiten und Insektenbefall stehen häufig in direktem Zusammenhang mit dem Einsatz von zu viel Stickstoffdünger. Zum Alltag in der konventionellen Landwirtschaft gehört dementsprechend der massive Einsatz von Herbiziden und Insektiziden. Schadstoffe und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln können sich in Böden und Pflanzen anreichern.
Kein gentechnisch verändertes Saatgut und entsprechende Spritzmittel.
Chemisch-synthetisch hergestellte Pestizide und erbgutverändertes Saatgut sind in der ökologischen Landwirtschaft verboten. Schutz vor Schädlingen, Pilzbefall und Krankheiten wird v.a. durch die Gesamtheit aller Kulturmaßnahmen und richtige Sortenauswahl erreicht. Bei Befall kommen biologische Schädlingsbekämpfungsmittel oder Nützlinge zum Einsatz, neben einigen ausdrücklich in der EG-Öko-Verordnung erlaubten mineralischen Mitteln bei bestimmten Krankheiten.
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